Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Diese allgemeinen Lieferbedingungen gelten für alle Verkäufe und Lieferungen der Dr. Marino Müller AG und marinosystemsag, soweit in Einzelfall nicht schriftlich anders vereinbart ist. Sofern der Käufer ein Verbraucher im Sinne der anwendbaren Gesetze ist, kommen unsere Lieferbedingungen für Verbraucher zur Anwendung.

Abweichungen von diesen Lieferbedingungen sind nur wirksam und verbindlich, sofern wir (Dr. Marino Müller AG und marinosystems ag) diese ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. Allfällige Einkaufsbedingungen oder andere einseitige Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diese in einer von uns angenommenen Bestellung des Käufers enthalten oder referenziert sind.

2. Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote sind freibleibende Kostenvoranschläge ohne rechtliche Bindung. Von Angaben oder Bildern in Katalogen, Webseiten, Prospekten, Werbung und dergleichen können keine Rechte abgeleitet werden. Mündliche Äusserungen sind nur bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2.2. Zur Tätigung einer Bestellung von Waren, Software oder Dienstleistungen, wird der Käufer uns ein Bestellformular übermitteln. Diese Bestellung gilt als Angebot des Käufers zum Vertragsabschluss mit Dr. Marino Müller AG oder marinosystems ag. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir die Bestellung gemäss Punkt 2.3 angenommen haben.

2.3. Nehmen wir das Angebot des Käufers an, übermittelt wir dem Käufer eine Auftragsbestätigung. Der Vertrag kommt entweder mit der Übermittlung der Auftragsbestätigung oder durch die Leistung von uns zustande.

2.4. Mündliche und sonstige schriftliche Aussagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Bestätigung eine Auftragsbestätigung.

2.5. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, bedürfen zu ihrer Gültigkeit, die schriftlichen Bestätigung durch uns. Bestellungen, Auftragsbestätigungen sowie deren Ergänzungen und sonstige schriftliche Bestätigungen sind auch in elektronischer Form gültig

3. Preise und Zahlungsbedignungen

Die Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, in Schweizer Franken und gelten ab Egg ZH, ausschliesslich Verpackung, Porto und Versicherung. Annahme und Ausführung von Aufträgen können von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden. Ergeben sich im Laufe der Auftragsabwicklung Erhöhungen der Beschaffungskosten, durch Preisaufschläge bei Zulieferanten, durch zusätzliche fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen, Erhöhungen der Transportkosten, stärkere Währungsschwankungen und ähnliches, so behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor. Besteht die Änderung in einer Preiserhöhung, ist der Besteller berechtigt, sofern auf sein sofortiges schriftliches Ersuchen hin die Preiserhöhung nicht rückgängig gemacht wird, von der Bestellung zurückzutreten. Die Fakturenbeträge sind rein netto, ohne Abzug irgendwelcher Art, innert 30 Tagen zahlbar. Mit unbenütztem Ablauf der Zahlungsfrist tritt Verzug ein. Der Verzugszins entspricht dem Zinssatz für Blankokredite des Zürcherischen Zinskonveniums. Bei Zahlung mit Wechseln sind wir berechtigt, die banküblichen Diskontspesen zu verlangen. Checks und Wechsel gelten erst mit deren Einlösung als Zahlung. Das Verrechnungsrecht des Bestellers wird wegbedungen.

4. Erfüllung der Lieferung

Die Lieferung gilt als erfüllt und Nutzen und Gefahr gehen auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand unsere Geschäftsräume oder bei Direktlieferung diejenigen des Zulieferanten verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn porto- oder frachtfreie Lieferung der Ware vereinbart ist. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Macht der Besteller keine Angaben über die Art des Versandes, treffen wir die notwendigen Vorkehren im Namen des Bestellers. Wir empfehlen dem Besteller, bei Transportschäden zusammen mit dem Frachtführer unverzüglich ein Protokoll aufzunehmen. Wir werden dem Besteller bei der Geltendmachung allfälliger Schadenersatzansprüche gegenüber dem Frachtführer oder Spediteur jede zumutbare Hilfe gewähren. Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Erhalt zu überprüfen und bei allfälligen Mängeln sofort schriftlich Mängelrüge zu erheben.

5. Lieferfrist

Die genannten Lieferfristen sind unverbindlich und stützen sich auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Offerte. Die Lieferfristen laufen vom Datum der Auftragsbestätigung an und verstehen sich bis zum Zeitpunkt, in dem der Liefergegenstand unsere Geschäftsräume verlässt. Im Falle unvorhergesehener Hindernisse können die Lieferfristen ohne weiteres verlängert werden, so bei höherer Gewalt, Mangellagen, behördlicher Verfügung, Beschlagnahme, Embargo, Krieg, Mobilisation, Streik, Aussperrung, Aufruhr oder anderen Umständen, wie z.B. Fehlen von geeigneten Transportmitteln, Betriebsunfällen, Brand und Epidemien. Der Besteller hat jedoch das Recht vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er eine Frist zur nachträglichen Erfüllung angesetzt hat, die mindestens der ursprünglichen Lieferfrist entspricht und diese von uns nicht eingehalten wurde. Die Frist beginnt zu laufen, sobald uns die Fristansetzung zugegangen ist. Wir behalten uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, falls Fabrikation oder Ablieferung innerhalb der gesetzten Frist ausserordentlich erschwert oder unmöglich werden. Wir sind in diesem Fall bei Wegfall der Hindernisse zu keiner späteren Lieferung verpflichtet. Die Haftung für nachträgliche Unmöglichkeit oder Lieferungserschwerung wird wegbedungen, gleichgültig ob wir oder der Besteller zurücktreten.

6. Garantie

Die durch uns gewährte Garantie auf unseren Produkten tritt erst in Kraft, wenn folgende Bedingungen erfüllt wurden: Der Besteller ist allen seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen und die Betriebs- und Installationsanweisungen sind eingehalten worden. Es obliegt dem Besteller insbesondere, schädigende Umwelteinflüsse zu verhindern. Die Haftung für Schäden, die aus solchen Umwelteinflüssen entstehen, wird abgelehnt. Wir übernehmen die Garantie für alle innerhalb der Garantiefrist auftretenden Fehler, sofern diese nachweisbar durch schlechtes Material oder fehlerhafte Fabrikation bedingt sind. Die Haftung beschränkt sich unter Ausschluss jeder Vergütung für Folgeschäden nach unserer Wahl auf Ersatz des mangelhaften Liefergegenstandes oder auf Vergütung des Fakturawertes des nicht ersetzten Gegenstandes. Für elektronische Bauelemente und Geräte gilt eine Garantiezeit von 12 Monaten. Die Garantiezeit beginnt am Tage der Rechnungsstellung. Mängelrügen sind innerhalb von 8 Arbeitstagen ab Fakturadatum schriftlich zu erheben und zu begründen. Auf keinen Fall haften wir für die Kosten der Demontage oder Neumontage, für damit verbundene Reise- und Transportkosten sowie für irgendwelche Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch den Liefergegenstand selbst oder dessen Gebrauch entstehen. Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, die ohne unsere schriftliche Zustimmung erfolgen, sowie die Nichteinhaltung unserer Betriebsanweisungen heben unsere Gewährleistungspflicht auf, sofern es sich nicht um Massnahmen der Schadensminderungspflicht des Bestellers handelt. Die anwendungstechnischen Empfehlungen, die dem Besteller nach bestem Wissen gegeben werden, sind unverbindlich und begründen keine Vertragspflicht. Sie entbinden den Besteller nicht davon, die Produkte auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck in eigener Verantwortung selbst zu prüfen.

7. Abbildungen

Gewichte und Masstabellen: Wir behalten uns vor, von Abbildungen, Gewichten und Masstabellen oder sonstigen derartigen Angaben abzuweichen, sofern sich dies bei der Ausführung der Bestellung als zweckmässig zeigt und der Einsatz der Ware beim Besteller dadurch nicht beeinträchtigt wird.

8. Eigentumsvorbehalt
An allen verkauften Sachen behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentumsrecht vor. Ist der Besteller in Verzug, können wir die Ware gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zurücknehmen.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Uster, oder nach unserer Wahl das Domizil des Bestellers oder jeder andere gesetzliche Gerichtsstand. Der Besteller wählt Uster als Spezialdomizil zur Erfüllung aller Verbindlichkeiten. Dies gilt auch für Ansprüche aus Wechseln oder Checks. Bei allfälligen Streitigkeiten ist ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts anwendbar.

10. Änderungen

Änderungen dieser Bedingungen sowie alle unter diesen Bedingungen notwendig werdenden Erklärungen bedürfen der Schriftform.

Dr. Marino Müller AG & marinosystems ag, Egg ZH, den 01.01.2025